Wir entscheiden mit!

Seit über zehn Jahren ist die Bewohner*innen-Vertretung fester Bestandteil unserer Lebenshilfe. Die sechs Vertreter*innen aus den Einrichtungen im Wohnbereich werden alle vier Jahre geheim von den Bewohner*innen gewählt.

Unterstützt durch zwei Assistenzen nimmt die Bewohnervertretung folgende Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahr:

  • Mitsprache bei der Erstellung der Wohn- und Betreuungsverträge,
  • Mitsprache beim Umbau der Einrichtung oder in Sicherheitsfragen,
  • Beantragen von Maßnahmen wie Neuanschaffungen von Möbeln oder technischen Geräten
  • Aktivitäten wie Urlaube, Ausflüge, Veranstaltungen, Freizeit planen
  • Anregungen entgegennehmen und Beschwerden klären
  • Einführen neuer BewohnerInnen
  • Regelmäßige Sitzungen (auch mit der Heimleitung)
  • Teilnahme an der LEWO-Arbeitsgruppe für Qualitätssicherung im Wohnbereich
  • Regelmäßige Teilnahme an Regionaltreffen der Bewohnervertretungen Süd-Ost-Niedersachsen

Wie wird die BewohnerInnen-Vertretung gewählt?

Und welche Aufgaben hat die Assistenz der Vertretung?

Für die Wohnstätte werden insgesamt drei Bewohner*innen gewählt, für die Außenwohngruppe Friedrichstraße zwei und für die Außenwohngruppe Wolfshof eine bzw. einer. Die Wahl wird durch einen Wahlausschuss organisiert und überwacht.

 

Die Assistenzen aus dem Kreis der betreuenden Mitarbeiter*innen stehen der Bewohnervertretung beratend zur Seite, begleiten interne und externe Treffen, unterstützen die Überwachung der Wahl, werden von den Bewohner*innen vorgeschlagen und gewählt.